Bachelor-Studiengang Angewandte Naturwissenschaften


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Diese Informationen beziehen sich auf die neue Prüfungsordnung 2022.

(Gültig bei Studienbeginn WS 22/23 oder später, oder nach explizitem Wechsel aus der früheren Prüfungsordnung;
Informationen zur früheren Prüfungsordnung 2012 finden Sie hier .)


Anrechnung von Studienleistungen, Auslandsaufenthalt

Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen

Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule oder Berufsakademie Studienleistungen erbracht haben, ist häufig eine Anerkennung (welche der Studienleistungen sind für das Studium Angewandte Naturwissenschaften „relevant”?) und Anrechnung (wie wird dies auf „buchbare” LP abgebildet?) möglich.

Für die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an den Vorsitzenden, Prof. Dr. Ralf Krömer.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist im Studium Angewandte Naturwissenschaften nicht curricular verankert (etwa in Form eines „Auslandssemesters”), ist aber möglich und wird individuell unterstützt.

Wenn Sie sich bereits für eine ausländische Hochschule entschieden haben, dann

  • informieren Sie sich detailliert über das dortige Studienangebot in Ihren beiden Schwerpunktfächern,
  • lassen Sie sich von den Lehrenden Ihrer beiden Schwerpunktfächer (und ggf. vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) beraten, welche an der ausländischen Hochschule angebotenen Veranstaltungen am besten zu Ihrem bisherigen Studienverlauf und Ihren Zielen passen, und
  • klären Sie mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, in welchem Umfang diese Leistungen in Ihrem Studium angerechnet werden können.
Dies sollte deutlich vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes geschehen.

Wenn Sie sich noch nicht für eine Hochschule (oder den Auslandsaufenthalt an sich) entschieden haben, nutzen Sie die Erfahrungen und Auslandskontakte der Lehrenden in Ihren beiden Schwerpunktfächern.


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