Bachelor-Studiengang Angewandte NaturwissenschaftenZurück zur Startseite Diese Informationen beziehen sich auf die Prüfungsordnung 2012.(Gültig bei Studienbeginn vor dem WS 22/23, wenn Sie nicht explizit in die neue Prüfungsordnung wechseln;Informationen zur aktuellen Prüfungsordnung 2022 finden Sie hier . Die Informationen zur PO 2012 werden nicht mehr aktualisiert, da eine Einschreibung nicht mehr möglich ist.) Anrechnung von Studienleistungen, AuslandsaufenthaltAnerkennung und Anrechnung von StudienleistungenWenn Sie bereits in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule oder Berufsakademie Studienleistungen erbracht haben, ist häufig eine Anerkennung (welche der Studienleistungen sind für das Studium Angewandte Naturwissenschaften „relevant”?) und Anrechnung (wie wird dies auf „buchbare” LP abgebildet?) möglich.Für die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an den Vorsitzenden, Prof. Dr. Ralf Krömer. AuslandsaufenthaltEin Auslandsaufenthalt ist im Studium Angewandte Naturwissenschaften nicht curricular verankert (etwa in Form eines „Auslandssemesters”), ist aber möglich und wird individuell unterstützt.Wenn Sie sich bereits für eine ausländische Hochschule entschieden haben, dann
Wenn Sie sich noch nicht für eine Hochschule (oder den Auslandsaufenthalt an sich) entschieden haben, nutzen Sie die Erfahrungen und Auslandskontakte der Lehrenden in Ihren beiden Schwerpunktfächern.
|