Bachelor-Studiengang Angewandte Naturwissenschaften


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Diese Informationen beziehen sich auf die Prüfungsordnung 2012.

(Gültig bei Studienbeginn vor dem WS 22/23, wenn Sie nicht explizit in die neue Prüfungsordnung wechseln;
Informationen zur aktuellen Prüfungsordnung 2022 finden Sie hier .
Die Informationen zur PO 2012 werden nicht mehr aktualisiert, da eine Einschreibung nicht mehr möglich ist.)


Anrechnung von Studienleistungen, Auslandsaufenthalt

Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen

Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule oder Berufsakademie Studienleistungen erbracht haben, ist häufig eine Anerkennung (welche der Studienleistungen sind für das Studium Angewandte Naturwissenschaften „relevant”?) und Anrechnung (wie wird dies auf „buchbare” LP abgebildet?) möglich.

Für die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an den Vorsitzenden, Prof. Dr. Ralf Krömer.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist im Studium Angewandte Naturwissenschaften nicht curricular verankert (etwa in Form eines „Auslandssemesters”), ist aber möglich und wird individuell unterstützt.

Wenn Sie sich bereits für eine ausländische Hochschule entschieden haben, dann

  • informieren Sie sich detailliert über das dortige Studienangebot in Ihren beiden Schwerpunktfächern,
  • lassen Sie sich von den Lehrenden Ihrer beiden Schwerpunktfächer (und ggf. vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) beraten, welche an der ausländischen Hochschule angebotenen Veranstaltungen am besten zu Ihrem bisherigen Studienverlauf und Ihren Zielen passen, und
  • klären Sie mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, in welchem Umfang diese Leistungen in Ihrem Studium angerechnet werden können.
Dies sollte deutlich vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes geschehen.

Wenn Sie sich noch nicht für eine Hochschule (oder den Auslandsaufenthalt an sich) entschieden haben, nutzen Sie die Erfahrungen und Auslandskontakte der Lehrenden in Ihren beiden Schwerpunktfächern.


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